Geschworne , der , -n , -n

Geschworene



Kommentare:


[ von bessawissa am 2007-05-07 00:36:58 ]
Laut Wikipedia: Als Geschworener, in der österreichischen Kanzleisprache auch Geschworner (von spätmittelhochdeutsch gesworne = derjenige, der geschworen hat und damit eidlich verpflichtet ist) bezeichnet man:

* in einer veralteten Bedeutung einen Schöffen an einem Schwurgericht
* in Österreich einen Laienrichter, der bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten zunächst mit sieben anderen Geschworenen über die Schuldfrage und danach gemeinsam mit den drei Berufsrichtern (dem "Schwurgerichtshof") über das Strafmaß entscheidet (...) (Zitatende)

Aber richtig ist: nicht nur in der Kanzleisprache, sondern in allen österreichischen Gesetzestexten heißt es bei uns korrekt "der Geschworne".


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