Erlagschein , der , -[e]s , -e

Überweisungsauftrag



Wortbeispiele:


Bar mit Erlagschein eingezahlt werden vor allem Spenden, aber auch Steuern und Krankenkassenbeiträge. (Die Presse 13.2.2006)

Kommentare:


während die Wikipedia sagt: [ von JoDo am 2007-04-29 13:00:48 ]
..."In Österreich werden Zahlscheine Erlagscheine und in der Schweiz Einzahlungsschein genannt"...
http://de.wikipedia.org/wiki/Erlagschein
glaube ich mich daran erinnern zu können, dass früher der "Erlagschein" bei der Post/PSK verwendet wurde, der "Zahlschein" oder "Überweisungsauftrag" bei Banken.

Erlagschein zum Xten Mal, nun von mir: [ von Yana am 2008-01-05 17:46:39 ]
In DE hieß das immer Zahlkarte, mit der man bei der Post bar einzahlen und damit etwas begleichen konnte. Mit dem Wort "Erlagschein" kam man nie an und wurde eher angeschaut, wie...was oder wen will sie erlegen?" Eine Banküberweisung (von Konto auf Konto) hieß immer schon Überweisung.

"Bollettino postale" [ von Koschutnig am 2010-04-07 14:17:45 ]
heißt in Südtirol (Autonome Provinz Bozen) auf Deutsch offiziell "Posterlagschein", wird aber ansonsten für deutschländische Deutsche mit "Postzahlschein" übersetzt.
http://deu.proz.com/kudoz/italian_to_german/other/2308802-bollettino_postale.html

Bei der Eingabe von "Posterlagschein" bringen die Suchmaschinen fast ausschließlich .it - Adressen (aus Südtirol); in Österreich reichte das kürzere Wort "Erlagschein", da das Begleichen von Rechnungen üblicherweise ja beim Postamt erfolgte.
Der "Posterlagschein" war/ist allerdings auch ein im österr. Rechtswesen existenter Begriff:
"Ein Mahnschreiben, das sich nur auf einer Allonge eines Posterlagscheines befindet, entspricht nicht den Anforderungen, die das Gesetz voraussetzt, wenn es an die Nichtbeachtung der Mahnung die im § 39 VersVG, angeführten schwerwiegenden Folgen knüpft. " (Entscheidung OLGericht Linz vom 15. Juni 1955)
"2. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO). 2.1.2. Einzahlung mit Erlagschein
... der Entgegennahme einer Einzahlung mit Posterlagschein im Rahmen des Wirkungsbereiches der Poststelle kommt die gleiche Wirkung zu, wie der Einzahlung mit Erlagschein am Postamt"
(OGH 11.7.1991)
"Zahlung mit Posterlagschein bei Poststelle außerhalb der Amtsstunden" ("Österr. Recht der Wirtschaft" 1992)
"Die Unterschrift wird unter den vollendeten Text gesetzt, Nachträge werden von ihr nicht mehr gedeckt. Doch entscheidet auch hier die Verkehrsüblichkeit, vgl. z.B. Posterlagscheine.." F. Gschnitzer, "Allgem. Teil des bürgerl. Rechts", 1992, S. 734



Kommentare können nur auf der Seite www.ostarrichi.org hinzugefügt werden !

Bekanntheit des Wortes:



Je dunkler das Bundesland umso bekannter ist das Wort. Über Ihre eigene Beurteilung unter www.ostarrichi.org würden wir uns freuen.

Eigene Kommentare:


Falls Sie selbst Wörter eintragen möchten oder Kommentare zu diesem Wort hinzufügen möchten, so können Sie dies auf der Seite www.ostarrichi.org machen.
© 2000 - 2009 Roland Russwurm auf www.ostarrichi.org