Mezzanin , der , -s , -e

Halbstock zwischen Erdgeschoss und 1. Stock



Kommentare:


Noch eins drauf: [ von JoDo am 2006-06-22 09:38:52 ]
Hat auch mit der Bauordnung zu tun. Früher war die zulässige Gebäudehöhe nicht in Metern über Terrain festgelegt, sondern in Stockwerken (Geschoßen). So gibt es nicht nur den Mezzanin, sondern auch das Souterrain, den Halbstock, das Zwischengeschoß usw. So konnte ein Grundstück noch besser augenützt werden.


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