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Hofrat

Titel für langgediente akademische Beamte


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 27.02.2008

Bekanntheit: 100%

Beurteilung: 4 | 0

Kommentar am 27.02.2008
Was man alles aus der Wikipedia erfährt! ...Heute werden typologisch vier Gruppen von Hofräten unterschieden.

Die größte Gruppe von Titelträgern bilden höhere Beamte des Bundes, die ab einer bestimmten Verwendungsgruppe/Funktionsgruppe den Titel im Wege der Beförderung verliehen bekommen können. Als Berufstitel für akademische Bundesbeamte entspricht der Titel dem eines Ministerialrates und dem eines Parlamentsrates. Hofräte bei den österreichischen Sicherheitsbehörden sind die einzigen Titelträger mit Uniform.

Desweiteren kann an Bundesbeamte der höheren und auch der gehobenen Laufbahnen unter bestimmten Voraussetzungen der Hofrat-Titel am Ende der aktiven Berufszeit verliehen werden (eher selten; im Beamtenjargon auch „Grabsteinhofrat“ genannt), insbesondere im Bundeskanzleramt sowie in diversen Bundesministerien. Auch Beamte, deren Laufbahnen diesen Titel nicht vorsehen (z.B. Direktoren der Höheren Schulen) können den Hofratstitel erhalten.

Eine weitere Gruppe sind die akademischen Beamten der Bundesländer-Verwaltungen, die „Landes-Hofräte.“ Hier gibt es teilweise noch den „Wirklichen Hofrat“ und, in Niederösterreich, den „Vortragenden Hofrat.“ Das Wort „wirklich“ meint eine „wirkende“, im Sinne von „Imperium“ habend.

Auch ein österreichisches Spezifikum ist der „Society-Hofrat“, der „Hofrat h.c.“ (ehrenhalber, lat. honoris causa). Der Bundespräsident kann diesen Ehrentitel, auf Vorschlag eines Ministers der Regierung, auch an nichtbeamtete Personen verleihen.

[http://de.wikipedia.org/wiki/Hofrat]

Dort liest man auch als "Deutsche" Entsprechung: Geheimrat (Vorschlag)

Kommentar am 28.02.2008
Hofrat vs. Geheimrat? @JoDo: Glaube mir, ich hätte mich ganz sicher für eine 1:1 Übersetzung entschieden, was ich aber in diesem Fall nicht kann, weil der Titel Hofrat in Ö noch immer lebt und der Geheimrat in D nicht mehr. Mit der Monarchie hat man in D 1919 auch den Geheimrat abgeschafft. Da Ostarrichi ein Wörterbuch und kein Lexikon ist, kann ich unmöglich die 4 Arten der Hofräte aufführen und so habe ich mich für die kürzestmögliche Form der Übersetzung entschieden (s. Meyers online-Lexikon). Wikipedia ist auch nur so schlau, wie man es macht...(gab es je einen Gegen-Check von deutscher Seite?) Den Hofrat, auf welchen ich mich berufe, ist ein Hofrat der Landesregierung, also ein wirklicher, und wurde es im Laufe seiner jahrzehntelangen Tätigkeit in der Folge Baurat-Oberbaurat-Hofrat. Diese Beamtenkarriere gibt es auch in D, nur daß der letzte davon Baudirektor heißt (was in Ö wieder was anderes ist). Nix für ungut.

Kommentar am 28.02.2008
Aus einer Simpl-Revue 'Hofrat' ist ein Kosewort der Geriatrie

Kommentar am 03.03.2008
Hofrat @brezi: Ist mir auch schon lang bekannt und habe darüber gelacht. Der Titel ist ja wirklich antiquiert und überholbedürftig, aber es gibt ihn nun einmal und er gehört zum Klischee, wie die Wiener Sängerknaben, die Spanische Hofreitschule und so manches mehr. Vorschlag: Du kannst Deine Version gerne als 2. Eintrag tätigen.

Kommentar am 10.03.2018
Auch die Abkürzung "HR" für Hofrat gibt ebenso wie andere österreichspezifischen Abkürzungen wie "DI" oder "eh." außerhalb Österreichs Grenzen Rätsel auf. Sollte es im Wörterbuch vielleicht auch ein Glossar für spezifische Abkürzungen geben?

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Hofrat






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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