Dein Österreichisches Wörterbuch
Richteramtsanwärter , der
Rechtsreferendar
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 02.06.2008
Bekanntheit: 40%
Beurteilung: 3 | 4
Kommentar am 26.07.2014
Mein uspr. nicht rekonstruierbarer Worteintrag war gelöscht und die Seite für einen vandalistischen Eintrag verwendet worden, was möglich war, als in der Zeit nach der OSTARRICH-Neugestaltung alle Einträge allgemein zugänglich waren. Leisita ist wahrscheinlich imstande, über den Inhalt Auskunft zu geben.
Nach dem sog. „Gerichtsjahr“, einer allerdings nur 9-monatigen Gerichtspraxis als „Rechtspraktikant(in)“, werden auf Antrag mit „ausgezeichnet“ Beurteilte je nach voraussichtlichem Richterbedarf als Richteramtsanwärter(innen) zum dreijährigen richterlichen Vorbereitungsdienst zugelassen.
Die Richteramtsanwärter(innen) werden etwa alle 3 Monate einem anderen Ausbildungsrichter zugeteilt und verbringen überdies jeweils5 Monate bei der Staatsanwaltschaft, einem Rechtsanwalt, der Finanzprokuratur oder einem Notar. Die Ausbildung erfolgt alternativ beim Oberlandesgericht, beim OGH oder im Justizministerium in der Dauer von 3 Monaten, von jeweils mindestens einem Jahr beim Bezirksgericht und beim Landesgericht und 3 Wochen in einer Strafvollzugsanstalt.
Nach bestandener Richteramtsprüfung aus zwei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung kann sich der/die Richteramtsanwärter(in)) für eine freie Planstelle als Richter(in) oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin bewerben. (Q: juristenblatt.at)
Kommentar am 26.07.2014
«Während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) derzeit in 200 Causen ermittelt (davon 55 "Großverfahren"), sind von den vorgesehenen 35 Posten für Staatsanwälte nur 23 besetzt. Grund dafür seien fehlende Richteramtsanwärter und teils zu geringe Bezahlung. » [http://so-for-humanity.com2000.at)]
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