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Alleinerzieherabsetzbetrag , der, -es, Umlaut + -e

Alleinerziehendenentlastungsbetrag; früher: Haushaltsfreibetrag


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Arbeitswelt, Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 03.11.2012

Bekanntheit: 33%

Beurteilung: 6 | 5

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Kommentar am 03.11.2012
Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) steht Ihnen zu,

wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen haben und in diesem Zeitraum mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft gelebt haben.
Arbeiterlammer Steiermark:http://tinyurl.com/yakt94cr
Der deutsche "Alleinerziehendenentlastungsbetrag" ist hingegen kein Absetz- (Steuerabzugs-)Betrag, sondern ein Freibetrag: Alleinerziehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte [also nicht von der Steuer!] abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. (WP)

Kommentar am 07.11.2012


Kommentar am 13.11.2012
Zu Lüfterl :
Bericht von "ewie" aus dem Jahr 1952 (31.05.)


Kommentar am 09.03.2016
In D gab's einen "Haushaltsfreibetrag"
Der Haushaltsfreibetrag war bis zum Jahre 2004 gültig und wurde allen Personen gewährt, die alleinstehend waren und mindestens ein Kind zu erziehen hatten. […] Im Jahre 2004 wurde der Haushaltsfreibetrag abgeschafft und durch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ersetzt.
Steuern, Gehalt & Beruf. Steuerklassen.com:http://www.steuerklassen.com/steuern/haushaltsfreibetrag/


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Alleinerzieherabsetzbetrag






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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