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Börsesensal, Börsensensal , der

Börsenmakler, geprüfter Börse(n)händler


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Arbeitswelt, Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 03.10.2017

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 3

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Kommentar am 03.10.2017
Die Form "Börsesensal" gilt als veraltet, ist jedoch in Gesetzestexten immer noch (allerdings nicht ausschließlich) zu finden:

§ 6. (1) Der Handel an der Produktenbörse erfolgt direkt zwischen den Börsebesuchern oder durch Vermittlung von Börsesensalen [...] (3) Die Börsesensale vermitteln für Auftraggeber Käufe und Verkäufe über die dem Börsehandel unterliegenden Geschäfte.... Für die vermittelten Geschäfte steht den Börsesensalen eine Maklergebühr zu. Sie sind überdies zu branchenüblicher Gutachtertätigkeit berechtigt. (4) Ist es zur Abwendung eines Schadens erforderlich, kann der Börsesensal unverzüglich Maßnahmen zur außergerichtlichen Verwertung von Waren setzen. Zu diesem Zweck ist er auch befugt, öffentliche Versteigerungen von Verkehrsgegenständen abzuhalten, die in seine Vermittlungstätigkeit fallen. (5) Die Tätigkeit der Börsesensale wird durch den Börsekommissär überwacht. Die näheren Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Börsesensale und die Ausübung ihrer Tätigkeit sind durch Regulativ der Börsekammer zu erlassen.
Produktenbörsegesetz 2013- RIS:http://tinyurl.com/y7p7kuk2
Im gängigen Sprachgebrauch hat sich hingegen die Form "Börsensensal" durchgesetzt und hat sich auch in die Höchstgerichte eingeschlichen. In einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, in dem 38 x (!) von Börsesensalen die Rede ist, findet sich aber auch dieser Satz:
Eine Bindung neuer Börsesensale an die Vereinbarung aus dem Jahr 1949 konnte nur dadurch bewirkt worden sein, wenn entweder eine ausdrückliche oder schlüssige Vertragsübernahme mit allen jeweils tätig werdenden Freien Maklern vorlag oder, sollte die Vereinbarung aus dem Jahr 1949 ihrem Zwecke nach eine Option für neu hinzugekommene Börsensensale und Freie Makler enthalten, wenn auf eben diese Art durch einseitige Erklärung ein Vertragsbeitritt erfolgte.
OGH, GZ 3Ob566/95 v. 31.08.1995:http://tinyurl.com/y823vgd6
(vgl auch das hg Erkenntnis vom 3. Februar 1973, 92/13/0296, betreffend einen Börsensensal)
Verwaltungsgerichtshof, GZ 94/13/0245 v. 15.09.1999:http://tinyurl.com/yd88vocf
Vermögensverwaltung, die bloß Nebenzweck ist, fällt nicht unter § 22 Z 2 EStG 1988 ... . Keine selbständige Vermögensverwaltung liegt daher beispielsweise vor bei • einem Reiseleiter, auch wenn er die Reisekassa führt, • einem Börsensensal, • einem Sensal des Dorotheums, • einer Stundenbuchhalterin.
FINDOK, Bundesministerium für Finanzen:https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
Die Bestellung erfolgte nicht ohne Schwierigkeiten, denn manche haben bezweifelt, dass der junge Börsensensal in der Lage sein könnte, .... mit dieser verworrenen Situation und der hohen Verschuldung der NEWAG fertig zu werden.
Andreas Maurer, Erinnerungen (2009):http://tinyurl.com/ybpp6jk5
Am Abend dieses ereignisreichen Tages wurde bei der Börsekammer eine Sitzung einberufen, an welcher unter dem Vorsitz des Vizegouverneurs der Nationalbank Herrn v. Wodianer, Vertreter der Wiener Banken, die beeideten Börsensensale und sonstige Interessenten teilnahmen.
S. Pressburger, Das Österr. Noteninstitut 1816 – 1966, Bd. 3 (1962):http://tinyurl.com/yc8c7a7n


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Börsesensal, Börsensensal






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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