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Proporzregierung , die, -, -en

Zusammensetzung der Regierung aufgrund des Verhältniswahlsystems


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 20.10.2017

Bekanntheit: 45%

Beurteilung: 7 | 6

Kommentar am 20.10.2017
"Proporzregierung: ein Auslaufmodell?", so der Titel eines Buchs von Walter Aichinger, 1998. Als Eintrag demnächst also ein Begriff der Kategorie "historisch"?

In einigen Bundesländern ist eine "Proporzregierung" vorgesehen, das heißt, dass die stärksten Parteien gemäß ihrem Stimmenanteil auf alle Fälle in der Landesregierung vertreten sind. In diesem Fall sind freie Koalitionsbildungen nicht möglich. Das Modell der Proporzregierungen wird aber zunehmend in Frage gestellt.
Parlament.gv.at:https://www.parlament.gv.at/PERK/BOE/LR/
Ende der Proporzregierung? [...] Am Dienstag kündigte das Burgenland an, sich vom System der Proporzregierung zu verabschieden. Schon nach der Wahl 2015 sollen Parteien dort nicht mehr automatisch ab einer bestimmten Größe in der Landesregierung sitzen.
OÖ Nachrichten.at, 18.7.2014:http://tinyurl.com/y93g2rwm
So alltäglich wie Proporzregierungen in Österreich sind bzw. waren, sind sie auch in der Schweiz, jedoch nicht in Deutschland, wo man drüber allerdings sprechen mag.

Kommentar am 23.10.2017
Bis Berlin / Neukölln zu finden In Neukölln stünde der AfD – wie in sieben der zwölf Berliner Bezirke – nach dem starken Abschneiden bei den Wahlen im September jeweils einer der fünf Posten in der Proporzregierung zu. [http://www.queer.de/detail.php?article_id=27750]

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Proporzregierung






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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