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Abgängigkeitsanzeige , die

Vermisstenanzeige


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 23.11.2004

Bekanntheit: 70%

Beurteilung: 54 | 1

Kommentar am 27.02.2008
Während das österreichische Wort 'Abgängigkeitsanzeige' über jede Kritik erhaben ist, finde ich dessen gemeindeutsche Entsprechung 'Vermisstenmeldung' eigentlich nicht ganz logisch. 'Vermisstmeldung' (analog 'Krankmeldung') wäre passender. Unter 'Vermisstenmeldung' würde ich mir als Unbefangener vorstellen, dass jemand irgendwo einen Vermissten entdeckt hat und das nun meldet (vergleiche: 'Staumeldung'). Aber es ist definitiv nicht so. 'Vermisstenmeldung' ist der einzig korrekte Ausdruck und daraus folgt für mich, dass viele Kritiken selbst ernannter Sprachpolizisten an angeblich "unlogischen" Wörtern oder Wendungen Mumpiz sind. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass sich manches schon so fix eingebürgert hat, dass es "amtlich" geworden ist, anderes hingegen (noch) nicht.

Kommentar am 28.02.2008
Abgängigkeitsanzeige... Wenn ich mal anmerken darf, dass *Vermisstenmeldung* doch eher in Zeitungen u.s.w.verwendet wird. Aber bei der Polizei * Vermisstenanzeige* heisst.Dies wurde mir von allen Seiten heute schon gesagt. Lg meli

Kommentar am 08.12.2008
Abgängigkeitsanzeige klingt dafür für den unbedarften Norddeutschen nicht so, als wäre es über jede Kritik erhaben. Man fragt sich dabei unwillkürlich, ob der Vermisste vom rechten Weg "abgegangen" ist - was eine Freiwilligkeit impliziert, die man ja bei "normal" vermissten Menschen nicht unbedingt voraussetzen kann. ;) (Vielleicht verwundert es nicht, dass hier oben dann von Abgängigkeit die Rede ist, wenn ein Straftäter nicht zu seiner Haft angetreten ist und von der Polizei gesucht wird.)

Kommentar am 08.12.2008
Ja, aber kein ¨normaler Mensch käme auf die Idee, z.B. seinen Ehegpusi als abgängig zu melden, nur weil er/sie freiwillig keine Kneipe auf dem Nachhauseweg auslassen kann. Eine Anzeige setzt also schon einen aussergewöhnlichen Umstand voraus.

Kommentar am 08.12.2008
Soll ich mir da zwischen dem "Straftäter, der nicht zu seiner Haft angetreten ist" und dem "Ehegspusi auf dem Nachhauseweg" irgendeinen Zusammenhang ausdenken?

Kommentar am 08.12.2008
Ja, bezüglich der Freiwilligkeit! In Zusammenhang mit einer Anzeige. :)

Kommentar am 15.05.2015
Hat das mit der ö Rechtssprache zu tun? Anzeige heißt doch (für mich) Meldung eines Sachverhalts an Behörden zur weiteren Veranlassung. Also - Jemand fehlt, Obrigkeit, tu was!

Kommentar am 15.05.2015
Völlig ok. Vermisst nenne ich einen Soldaten, dessen Schicksal im Krieg ungewiß ist.

Kommentar am 12.05.2016
die Abgängigkeitsanzeige (at) = die Vermisstenanzeige (gmd.) = die Vermisstenmeldung (de) = die Vermisstmeldung (ch)

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Abgängigkeitsanzeige






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