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Auszug aus der Heimatrolle , der, -s, Umlaut, -e

Nachweis österr. Staatsangehörigkeit bis 1955


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache, Veraltet, Historisch

Erstellt am: 15.11.2008

Bekanntheit: 17%

Beurteilung: 3 | 3

Kommentar am 15.11.2008
Weiterhin auch nach 1945 noch als " Heimatschein" umgangssprachlich bekannt: der Auszug aus der Heimatrolle wurde 1955 abgelöst durch den " Staatsbürgerschaftsnachweis".

In den ersten acht Monaten des Jahres 1946 mussten dagegen 85.000 Auszüge aus der Heimatrolle, die anstelle der Heimatscheine getreten sind, ausgestellt werden. Diese Ansprüche sind zwar im laufenden Jahre bereits zurückgegangen, betrugen aber mit 55.000 Heimatrollen-Auszügen in den ersten acht Monaten 1947 noch immer um 70 Prozent mehr als im letzten Friedensjahr. Der Wiener Magistrat hatte also im Durchschnitt des heurigen Jahres täglich 220 Auszüge aus der Heimatrolle auszufertigen.Die Zahl der verlangten Nachweise der Staatsbürgerschaft ist zwar wesentlich geringer, doch ist damit im Einzelfalle weit mehr Arbeit verbunden.
Stadt Wien.gv.at:http://www.wien.gv.at/ma53/45jahre/1947/1047.htm
Genaueres über Heimatrechtsbescheinigung, Auszug aus der Heimatrolle, Staatsbürgerschaftsnachweis bei Dieter Kolonovits u.a.: "Staatsbürgerschaft und Vertreibung", Wien 2004 S. 78 [http://tinyurl.com/yar8to3]

Kommentar am 11.01.2010
"Wer nutzt dies noch =??" fragt ein(e) Beurteiler(in), und vor lauter "Gewissenhaftigkeit" gibt's für das Wort dann ein negative Beurteilung-2 !!! Aber: 1.) hat der Nutzen nichts mit einem Worteintrag zu tun - und es gibt eine Kategorie "Veraltet, historisch"! 2.) hat möglicherweise immer noch nicht jede(r) einen Staatsbürgerschaftsnachweis. denn
  • das "Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises" nennt 3 mal den "Auszug aus der Heimatrolle"
  • s. etwa [http://www.standesamt-feldbach.at/MERKSTBV.pdf]
  • oder unter "Staatsbürgerschaftsevidenz" von einer anderen Gemeinde: [http://tinyurl.com/ybqnphv]
  • Auch Nachkommen könnten das Dokument noch nutzen bei Totenbeschau und Sterbebuch-Eintragung, s. www.begraebnis.at - [http://tinyurl.com/y9mw5p8)]oder
  • Für die Beurkundung (Sterbeurkunde) braucht der Bestatter folgende Dokumente: Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis, Auszug aus der Heimatrolle oder Reisepass ...
    Institut für Pathologie und Mikrobiologie, Kepler Universitätsklinikum:http://tinyurl.com/y7udwwl8
    Doch ein obergscheiter Nichtswisser fordert: - "Weg damit : Die Übersetzung ist falsch (und das weiss ich)"

    Beispiel am 29.08.2014
    "wer nutzt dies noch =??" Eine Weile ist's allerdings schon her, dass ich der österr. Botschaft in London den "Auszug aus der Heimatrolle" meines Vaters vorlegen musste, sodass man mir dort zunächst einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen konnte, auf Grund dessen dann das Konsulat meinen bereits einmal verlängerten österr. Reisepass ein weiteres Mal verlängern konnte. Die Stempelmarke war übrigens eine "10 Goldkronen" - Marke.

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    Auszug aus der Heimatrolle






    Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
    Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

    Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

    Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
    Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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