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Heimatschein , der

Herkunftsnachweis


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache, Veraltet, Historisch

Erstellt am: 15.11.2008

Bekanntheit: 16%

Beurteilung: 1 | 4

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Kommentar am 15.11.2008
Nicht ganz korrekt ist die folgende "Gv.-Hilfe":

Der Heimatschein (Heimatrollenauszug) diente als Beweis über den Besitz des Heimatrechtes. Er wurde vom Staatsbürgerschaftsnachweis abgelöst.
HELP.gv.at:https://tinyurl.com/y7884fds
Die Gleichsetzung von Heimatschein und Auszug aus der Heimatrolle war nicht offiziell, denn es war nicht der Heimatschein, der durch den Staatsbürgerschaftsnachweis abglöst wurde. Abgelöst wurde der nämlich der Heimatrollenauszug, der 1945 an die Stelle des Heimatscheins getreten war. Allerdings lebte der Heimatschein im Sprachgebrauch fort:
Mein Bruder riet mir als erstes den Wiener Heimatschein ausstellen zu lassen, ohne den man nichts bekäme
Peter Broucek (Hg.), Feldmarschalleutnant Alfred Jansa. Ein österreichischer General gegen Hitler, Böhlau-Verlag:http://tinyurl.com/kukghql
"Ich komme zum Bürgermeister der Stadt Wien, Gerechtigkeit für einen ehrlichen, korrekten Kaufmann zu erbitten; eine schmutzige Konkurrenz hintertreibt seit Monaten eine Erledigung des Staatsbürgerschaftsansuchens, wie sie in vielen hundert anderen Fällen längst erfolgt ist." - "Was geht Sie der Kaufmann Klein überhaupt an, Herr Feldmarschalleutnant?" - "Seine Firma in Erfurt hat mir, trotz meiner Konfinierung dort, durch Jahre eine Existenzmöglichkeit geboten. [...] " Darauf fragte Körner weiter: "Schön, na und was wollen Sie jetzt für sich?" Erstaunt erwiderte ich: "Für mich? Garnichts! Im Gegenteil, wenn der Magistrat für seine Autos Ersatzteile benötigt, kann ich vielleicht helfen." Da brummte Körner: "Wenn Du für dich nichts willst, dann setz Dich nieder, dann können wir ja als alte Kameraden miteinander reden!" [...] Meine Brüskierung Körners vor Jahren wurde nicht erwähnt und galt somit als überwunden. - Eine Woche später hatte Herr Klein seinen österreichischen Heimatschein in der Hand."
Feldmarschallleutnant Jansa - Aus meinem Leben:http://www.diemorgengab.at/fmljansa/aljamem11.htm

In der Schweiz ist der Heimatschein die Heimatrechts- bzw. Bürgerrechtsbescheinigung.



Kommentar am 05.03.2015
1849 Die Gemeinden werden erstmals verpflichtet, eine Heimatrolle zu führen, in der sie die Gemeindemitglieder zu verzeichnen hatten. Sie diente als Grundlage für die Ausstellung von Heimatscheinen, deren Gültigkeit auf vier Jahre beschränkt war.
Standesbeamten- Dienstprüfung. Staatsbürgerschaftsrecht, Seite 2:http://www.salzburg.gv.at/skriptum_staatsbuergerschaft.pdf
Heimatschein, ab dem Provisorischen Gemeindegesetz vom 17. März 1849 (durch das die Gemeinden zur Führung einer „ Heimatrolle" verpflichtet wurden) von der Heimatgemeinde ausgestelltes Dokument zum Nachweis der Zugehörigkeit zu dieser Gemeinde (Heimatrecht), wobei auch ein Zusammenhang mit dem eventuellen Anspruch auf Armenunterstützung bestand. Der Heimatschein wurde unter den Nationalsozialisten (1939) durch den Staatsbürgerschaftsnachweis ersetzt, der auch in der Zweiten Republik beibehalten wurde.
Wien .at Geschichte WIKI :https://www.wien.gv.at/wiki/index.php?title=Heimatschein


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Heimatschein






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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