Dein Österreichisches Wörterbuch
Anbotsleger, Anbotleger , der
Angebotsteller
Art des Eintrag: Substantiv
Erstellt am: 23.03.2017
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 0 | 1
Kommentar am 23.03.2017
Werden Muster gesondert zur
Anbotlegung gefertigt, so ist das Muster zu einem angemessenen üblichen Preis dem
Anbotsleger zu bezahlen, wenn nicht binnen Halbjahresfrist ein Auftrag an den
Anbotsleger erteilt wird.
Ktec.ag:http://www.ktec.at/agb/Die beklagte Partei beantragt die Abweisung des Begehrens mit der Begründung, dem Kläger keinen Auftrag zur Verfassung eines Vertrages erteilt zu haben. Er sei von Anfang an als Machthaber der potentiellen Vertragspartnerin und als Anbotsleger aufgetreten. Die beklagte Partei habe sich nur für den Fall, daß der Bestandvertrag wirksam zustande komme, zur Tragung der Vertragserrichtungskosten verpflichtet.
RIS – OGH GZ 2Ob166/97v v. 3.12.19998:http://tinyurl.com/ld2akb2
Angebote und Lieferungen der KL-HANDEL Ges.m.b.H. (Anbotsleger) erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegen der nachstehenden Verkaufsbedingungen, die vom Besteller ausdrücklich anerkannt werden.
KL-Handel.at:http://www.kl-handel.at/unternehmen/agbs/
Kommentar am 24.03.2017
Fugen-s oder kein Fugen-s? Das ist hier die Frage:
Der Anbotsleger / die Anbotslegerin wurde bereits über die Ausübung der Doppelmaklertätigkeit und auf das wirtschaftliche Nahverhältnis zum Abgeber / zur Abgeberin informiert! …
Der Anbotleger wurde ausdrücklich vom Makler über seine Rücktrittsrechte gemäß FAGG informiert. Der Anbotleger erklärt im Sinne des § 10 FAGG sein ausdrückliches Verlangen, dass der Makler mit der Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 beginnt.
team neunzehn:https://files.justimmo.at/public/doc/AyECaGh4AU.pdf
Anbotleger unterschreiben mit Vor- u. Zunamen, ebenso die Buchberechtigten unter dem Vermerk „zum Zeichen ihres Einverständnisses und ihrer Zustimmung“.
Verwaltung Steiermark.at:http://tinyurl.com/lpkmxmy
In diesem Einladungsschreiben hielt die beklagte Partei ausdrücklich fest, dass ihr "mit der Entgegennahme des Anbotes keine wie immer gearteten Verpflichtungen gegenüber dem Anbotleger erwachsen".
RIS – OGH 10Ob212/98v:http://tinyurl.com/kcglek8
Um neue Kommentare einzufügen oder an einer Diskussion teilzunehmen, einfach auf das Österreichische Volkswörterbuch gehen.