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Anbotsleger, Anbotleger , der

Angebotsteller


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 23.03.2017

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Kommentar am 23.03.2017

Werden Muster gesondert zur Anbotlegung gefertigt, so ist das Muster zu einem angemessenen üblichen Preis dem Anbotsleger zu bezahlen, wenn nicht binnen Halbjahresfrist ein Auftrag an den Anbotsleger erteilt wird.
Ktec.ag:http://www.ktec.at/agb/
Die beklagte Partei beantragt die Abweisung des Begehrens mit der Begründung, dem Kläger keinen Auftrag zur Verfassung eines Vertrages erteilt zu haben. Er sei von Anfang an als Machthaber der potentiellen Vertragspartnerin und als Anbotsleger aufgetreten. Die beklagte Partei habe sich nur für den Fall, daß der Bestandvertrag wirksam zustande komme, zur Tragung der Vertragserrichtungskosten verpflichtet.
RIS – OGH GZ 2Ob166/97v v. 3.12.19998:http://tinyurl.com/ld2akb2
Angebote und Lieferungen der KL-HANDEL Ges.m.b.H. (Anbotsleger) erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegen der nachstehenden Verkaufsbedingungen, die vom Besteller ausdrücklich anerkannt werden.
KL-Handel.at:http://www.kl-handel.at/unternehmen/agbs/


Kommentar am 24.03.2017
Fugen-s oder kein Fugen-s? Das ist hier die Frage:
Der Anbotsleger / die Anbotslegerin wurde bereits über die Ausübung der Doppelmaklertätigkeit und auf das wirtschaftliche Nahverhältnis zum Abgeber / zur Abgeberin informiert! … Der Anbotleger wurde ausdrücklich vom Makler über seine Rücktrittsrechte gemäß FAGG informiert. Der Anbotleger erklärt im Sinne des § 10 FAGG sein ausdrückliches Verlangen, dass der Makler mit der Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 beginnt.
team neunzehn:https://files.justimmo.at/public/doc/AyECaGh4AU.pdf
Anbotleger unterschreiben mit Vor- u. Zunamen, ebenso die Buchberechtigten unter dem Vermerk „zum Zeichen ihres Einverständnisses und ihrer Zustimmung“.
Verwaltung Steiermark.at:http://tinyurl.com/lpkmxmy
In diesem Einladungsschreiben hielt die beklagte Partei ausdrücklich fest, dass ihr "mit der Entgegennahme des Anbotes keine wie immer gearteten Verpflichtungen gegenüber dem Anbotleger erwachsen".
RIS – OGH 10Ob212/98v:http://tinyurl.com/kcglek8


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Anbotsleger, Anbotleger






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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