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Rechtsanwaltsanwärter , der

Rechtsreferendar


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 10.06.2019

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Kommentar am 10.06.2019
RAA gegen RiAA? RiAA haben bereits einen Eintrag: Richteramtsanwärter, aber mit 2 sicherlich höchst gefährlichen und wohl deshalb „verbannten“ Kommentaren, sodass man drüber sie erfährt, RAA hingegen existieren hier bisher nur in einem Kommentar. Wie man in jenem Kommentar zu Konzipient jedoch nachlesen kann, gibt es für den Rechtsanwaltsanwärter infolge des unterschiedlichen Ausbildungssystems kein deutsches Äquivalent,. Sowohl österr. "Richteramtsanwärter" ("RiAA") als auch "Rechtsanwaltsanwärter" ("RAA", im Juristen-Slang die "Konzipienten") wären in Deutschland "Rechtsreferendare" (gewesen). Das gemeinsame dte, "Rechtsreferendariat" endet nun jedoch mit der Ablegung des "2. juristischen Staatsexamens", während den österr. Jurist(inn)en nach dem gemeinsamen „Gerichtsjahr“ für RiAA die Vorbereitung auf die Richteramtsprüfung, den RAA hingegen eine auf die Rechtsanwaltsprüfung beginnt.

Kommentar am 10.06.2019

Zu Beginn seiner Ausbildung verfügt der Rechtsanwaltsanwärter lediglich über die kleine Legitimationsurkunde und ist daher nur vertretungsbefugt, wenn die Beiziehung eines Rechtsanwalts gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Steiermärkischer Konzipientenverband: https://tinyurl.com/y577hmno
Das Zitat stammt von einer informativen Spezialseite: "SKV - Steiermärkischer Konzipientenverband: Die Webseite für Juristen und Rechtsanwaltsanwärter in der Steiermark " liest man. Und dann: "Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bei personenbezogenen Ausdrücken auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet ..." Na ja, schließlich bereiten sich doch alle mehrere Jahre auf die "Rechtsanwaltsprüfung", auch die die Rechtsanwältinnen werden wollen,

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Rechtsanwaltsanwärter






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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