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Rechtsanwaltsanwärter , der
Rechtsreferendar
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 10.06.2019
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 0 | 1
Kommentar am 10.06.2019
RAA gegen RiAA?
RiAA haben bereits einen Eintrag: Richteramtsanwärter, aber mit 2 sicherlich höchst gefährlichen und wohl deshalb „verbannten“ Kommentaren, sodass man drüber sie erfährt,
RAA hingegen existieren hier bisher nur in einem Kommentar.
Wie man in jenem Kommentar zu Konzipient jedoch nachlesen kann, gibt es für den Rechtsanwaltsanwärter infolge des unterschiedlichen Ausbildungssystems kein deutsches Äquivalent,. Sowohl österr. "Richteramtsanwärter" ("RiAA") als auch "Rechtsanwaltsanwärter" ("RAA", im Juristen-Slang die "Konzipienten") wären in Deutschland "Rechtsreferendare" (gewesen). Das gemeinsame dte, "Rechtsreferendariat" endet nun jedoch mit der Ablegung des "2. juristischen Staatsexamens", während den österr. Jurist(inn)en nach dem gemeinsamen „Gerichtsjahr“ für RiAA die Vorbereitung auf die Richteramtsprüfung, den RAA hingegen eine auf die Rechtsanwaltsprüfung beginnt.
Kommentar am 10.06.2019
Steiermärkischer Konzipientenverband: https://tinyurl.com/y577hmno
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